Rechtliches

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 Rechtliche Unterstützung für Mitarbeitende

Themen wie Vorsorgevollmacht, Betreuung und Patientenverfügung sind nicht nur rechtlich komplex, sondern auch emotional herausfordernd. Unternehmen, die hier proaktiv Unterstützung anbieten, demonstrieren nicht nur ihre Fürsorge und Wertschätzung gegenüber ihren Mitarbeitenden, sondern fördern auch eine pflegesensible Unternehmenskultur. Dies trägt maßgeblich zur Mitarbeiterbindung bei und positioniert Sie als menschlichen Arbeitgeber, der auch in schwierigen Lebenssituationen an der Seite seiner Mitarbeitenden steht.

  • Vorsorgevollmacht

    Die Vorsorgevollmacht ist ein rechtliches Instrument, mit dem eine Person (Vollmachtgeber) einer anderen Person (Bevollmächtigter) die Befugnis erteilt, in ihrem Namen Entscheidungen zu treffen, sollte sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sein. Dies kann beispielsweise aufgrund von Krankheit, Unfall oder Alter nötig werden. Die Vorsorgevollmacht kann sich auf verschiedene Bereiche, wie finanzielle Angelegenheiten, medizinische Entscheidungen oder andere persönliche Belange, erstrecken. Sie ermöglicht es, dass die Wünsche des Vollmachtgebers auch dann umgesetzt werden, wenn er selbst nicht mehr handlungsfähig ist.

  • Patientenverfügung

    Die Patientenverfügung ist ein schriftliches Dokument, in dem eine Person im Voraus festlegt, welche medizinischen Maßnahmen sie in bestimmten Situationen wünscht oder ablehnt. Die Patientenverfügung greift dann, wenn sie selbst nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen zu äußern. Dies kann beispielsweise bei Bewusstlosigkeit der Fall sein. In der Patientenverfügung können Entscheidungen zu lebenserhaltenden Maßnahmen, Schmerztherapie oder künstlicher Ernährung getroffen werden. Sie gibt medizinischem Personal klare Handlungsanweisung und sorgt dafür, dass der Patientenwille auch in kritischen Situationen respektiert wird. Es ist wichtig, die Verfügung regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

  • Betreuungsregelungen

    Wenn eine Person ihre finanziellen, gesundheitlichen oder sonstigen Angelegenheiten aufgrund von Krankheit, Behinderung oder anderen Gründen nicht mehr eigenständig regeln kann und keine Vorsorgevollmacht existiert, kann das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung anordnen. Diese übernimmt dann die Aufgaben, die der betroffenen Person nicht mehr möglich sind. Dabei handelt die Betreuung stets im besten Interesse der betreuten Person und muss regelmäßig Rechenschaft gegenüber dem Gericht ablegen. Ziel ist es, die Selbstbestimmung und das Wohl der betroffenen Person zu wahren und zu fördern.

Einzelberatung

Wir bieten persönliche Einzelberatungen an, um Ihre Mitarbeitenden in Fragen rund um Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsregelungen zu unterstützen. Unser Rechtsexperte nimmt sich Zeit, um die individuelle Situation zu verstehen und maßgeschneiderte Lösungen und Empfehlungen bereitzustellen.

Mehr zur Einzelberatung

Unser Rechtsexperte

  • Jurist
  • Lehrbeauftragter an der BTU Cottbus-Senftenberg in SFB für Pflegerecht
  • Lehrbeauftragter an der Medizinischen Hochschule Brandenburg (MHB) für Medizinrecht
  • Lehrbeauftragter am Carl-Thiem-Klinikum (CTK) in Cottbus für Pflegerecht, Haftungsrecht
  • Dozent für Staatsrecht, Sozialrecht und Rechtsmethodik bei der Kommunalakademie des Landes Brandenburg

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